Ich möchte Ihr Vertrauen gewinnen. Deshalb sind mir der Schutz Ihrer persönlichen Daten und der verantwortungsbewusste Umgang mit allen Informationen besonders
wichtige Anliegen.
Persönliche Daten, die Sie mir über meinen Internetauftritt elektronisch übermitteln, zum Beispiel Ihren Namen, Postanschrift oder andere persönliche Angaben, werden
von mir nicht an Dritte weitergegeben. Ich verwende Ihre Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist mir absolut wichtig.
Datenschutzerklärung im Sinne von § 13 TMG
Telemediengesetz (TMG)
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung
personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche
Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten
vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
- 1.
-
der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
- 2.
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die Einwilligung protokolliert wird,
- 3.
-
der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
- 4.
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der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt
entsprechend.
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
- 1.
-
der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
- 2.
-
die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht
oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
- 3.
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der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,
- 4.
-
die personenbezogenen Daten über die Nutzung verschiedener Telemedien durch denselben Nutzer getrennt verwendet werden können,
- 5.
-
Daten nach § 15 Abs. 2 nur für Abrechnungszwecke zusammengeführt werden können und
- 6.
-
Nutzungsprofile nach § 15 Abs. 3 nicht mit Angaben zur Identifikation des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden
können.
An die Stelle der Löschung nach Satz 1 Nr. 2 tritt eine Sperrung, soweit einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen
entgegenstehen.
(5) Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen.
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch
möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für
geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher
anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
(8) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person
oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html